
PKV für Beamte: Beihilfe und Restkostenversicherung verstehen
Stand: 25. Juni 2026 · 8 Min.
Teil unseres Leitfadens: PKV für Angestellte
Beamte tragen ihre Krankheitskosten nicht allein: Über die Beihilfe übernimmt der Dienstherr je nach Familienstand 50 bis 70 Prozent (§ 80 BBG, BBhV). Die private Krankenversicherung deckt als beihilfekonforme Restkostenversicherung nur den verbleibenden Anteil ab. Deshalb ist sie für Beamte meist deutlich günstiger als für Angestellte. Bei Vorerkrankungen hilft die Öffnungsaktion, und in mittlerweile neun Bundesländern gibt es mit der pauschalen Beihilfe eine Alternative für gesetzlich versicherte Beamte.
Bei Angestellten dreht sich die PKV-Entscheidung um die Frage, ob das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Bei Beamten ist die Ausgangslage eine ganz andere, und sie wird oft falsch verstanden. Dieser Beitrag ordnet ein, wie Beihilfe und PKV zusammenwirken, und sagt auch, wann die private Versicherung für Beamte nicht die beste Wahl ist.
Warum ist die PKV für Beamte oft die naheliegende Wahl?
Beamte sind nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Sie müssen, anders als Angestellte, keine Einkommensgrenze überschreiten, um sich privat versichern zu dürfen, und sie erhalten in der GKV auch keinen Arbeitgeberzuschuss im klassischen Sinn. Stattdessen hat der Dienstherr eine eigene Fürsorgepflicht: die Beihilfe (§ 80 Bundesbeamtengesetz, ausgestaltet in der Bundesbeihilfeverordnung). Sie übernimmt einen prozentualen Anteil der beihilfefähigen Krankheitskosten direkt.
Den Rest, also die Differenz zwischen Beihilfe und tatsächlichen Kosten, sichert die private Krankenversicherung als Restkostenversicherung ab. Weil die PKV bei einem aktiven Beamten typischerweise nur 50 Prozent abdecken muss, ist der Beitrag spürbar niedriger als eine PKV-Vollversicherung. Genau das macht die Kombination aus Beihilfe und PKV für viele Beamte rechnerisch attraktiv.
Wie hoch ist die Beihilfe?
Der Beihilfe-Bemessungssatz hängt vom Status und von der Familiensituation ab. Für Bundesbeamte gelten nach der BBhV diese Sätze:
| Personengruppe | Beihilfe (Bund) | PKV deckt |
|---|---|---|
| Aktive Beamte (ledig oder mit einem Kind) | 50 % | 50 % |
| Aktive Beamte ab zwei Kindern | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (Ruhestand) | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 20 % |
| Berücksichtigungsfähige Ehe-/Lebenspartner | 70 % | 30 % |
Tabelle horizontal scrollbar, zum Vergleichen seitwärts wischen.
Wichtig: Diese Werte gelten für Bundesbeamte. Die Länder haben eigene Beihilfeverordnungen und weichen in Details ab, etwa Sachsen, Baden-Württemberg, Bremen oder Hessen. Maßgeblich ist immer die Verordnung Ihres Dienstherrn. Berücksichtigungsfähig ist der Ehe- oder Lebenspartner zudem nur, wenn sein Gesamtbetrag der Einkünfte unter einer gesetzlich festgelegten Grenze liegt (§ 6 Abs. 2 BBhV); diese Grenze wird seit 2024 jährlich dynamisch angepasst, weshalb Sie den aktuellen Wert bei Ihrer Festsetzungsstelle erfragen sollten.
Was ist eine beihilfekonforme Restkostenversicherung?
„Beihilfekonform" bedeutet, dass der PKV-Tarif genau auf Ihren Beihilfesatz abgestimmt ist. Beihilfe und private Versicherung ergänzen sich so, dass sie zusammen grundsätzlich bis zu 100 Prozent der erstattungsfähigen Kosten abdecken, nicht mehr und nicht weniger. Ändert sich Ihr Bemessungssatz, etwa weil ein zweites Kind hinzukommt oder Sie in den Ruhestand wechseln, passt sich der Restkostentarif an den neuen Beihilfeanteil an. Das ist der entscheidende Unterschied zur PKV von Angestellten, die immer den vollen Schutz absichern.
Vorerkrankungen? Die Öffnungsaktion
Wer Vorerkrankungen hat, fürchtet bei der PKV oft Ablehnung oder hohe Zuschläge. Für Beamte gibt es dafür ein eigenes Sicherheitsnetz: die Öffnungsaktion, eine Vereinbarung der teilnehmenden privaten Versicherer. Berechtigte Beamte dürfen nicht wegen ihres Gesundheitszustands abgelehnt werden, Risikozuschläge sind auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt, und Leistungsausschlüsse aus Risikogründen sind ausgeschlossen.
Die wichtigste Bedingung ist die Frist: Der Antrag muss in der Regel innerhalb von sechs Monaten ab Beginn des Beamtenverhältnisses (oder ab erstmaligem Beihilfeanspruch) beim Versicherer eingehen. Seit 2019 können auch Beamte auf Widerruf wie Anwärter und Referendare teilnehmen. Bei dieser Gruppe ist die Auswahl an Anbietern allerdings begrenzter.
Die Alternative: pauschale Beihilfe (Hamburger Modell)
Klassische Beihilfe erstattet anteilig die einzelnen Rechnungen und setzt damit faktisch eine private Restkostenversicherung voraus. Wer sich stattdessen gesetzlich versichern möchte, stand früher schlecht da: In der GKV zahlen Beamte ohne Arbeitgeberzuschuss den vollen Beitrag selbst. Die pauschale Beihilfe, oft „Hamburger Modell" genannt, ändert das: Statt anteiliger Erstattung übernimmt der Dienstherr 50 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags, unabhängig davon, ob der Beamte gesetzlich oder privat versichert ist.
Anfang 2026 gab es die pauschale Beihilfe in neun Ländern: Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, dazu ein eingeschränkter Zugang in Schleswig-Holstein. Bundesbeamte können sie bislang nicht wählen. Zwei Punkte sind entscheidend: Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist einmalig und unwiderruflich, und sie steht nur in den Ländern offen, die das Modell eingeführt haben.
Wann die PKV für Beamte nicht automatisch die beste Wahl ist
Trotz des Beihilfevorteils ist die private Versicherung nicht für jeden Beamten die richtige Lösung. Diese Konstellationen sollten Sie ehrlich durchrechnen, bevor Sie sich festlegen:
- Familien mit mehreren Kindern und einem nicht erwerbstätigen Partner: In der GKV sind Kinder und ein einkommensloser Partner beitragsfrei familienversichert. In der PKV kostet jede Person einen eigenen Beitrag, auch mit Beihilfeanteil. Hier kann die gesetzliche Versicherung, besonders in Kombination mit pauschaler Beihilfe, günstiger sein.
- Erhebliche Vorerkrankungen außerhalb der Öffnungsaktion: Wer die Sechs-Monats-Frist verpasst oder einen Tarif jenseits der Öffnungsaktion wählt, kann mit höheren Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen konfrontiert sein.
- Wunsch nach maximaler Planungssicherheit: Wer Beitragsschwankungen im Alter scheut und das System der gesetzlichen Versicherung bevorzugt, kann mit pauschaler Beihilfe in der GKV bleiben, sofern das eigene Land sie anbietet.
Ehrliches Fazit
Für die meisten Beamten ist die Kombination aus Beihilfe und privater Restkostenversicherung rechnerisch attraktiv, gerade für Singles, Doppelverdiener und Beamte ohne nennenswerte Vorerkrankungen. Die Öffnungsaktion entschärft das Gesundheitsrisiko, und der niedrige Restkostenanteil hält die Beiträge im Rahmen. Pauschallösungen gibt es trotzdem nicht: Familien mit mehreren Kindern und die Frage der pauschalen Beihilfe gehören vor jeder Entscheidung offen durchgerechnet. Wie sich die Beiträge über die Jahrzehnte entwickeln, lesen Sie im Beitrag PKV-Beitrag im Alter: Was wirklich dahintersteckt.
Häufige Fragen
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Quellen
- § 80 BBG: Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen für Bundesbeamte
- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV): Bemessungssätze und beihilfefähige Aufwendungen
- § 6 Abs. 2 BBhV: Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Ehe- und Lebenspartner
- PKV-Verband: Öffnungsaktion für Beamte (Branchenvereinbarung der teilnehmenden Versicherer)
- Landesbeamtengesetze der Länder mit pauschaler Beihilfe (z. B. § 80 HmbBG, Hamburg), Stand Anfang 2026
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Hinweis
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Die Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beratung. Sie stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Ob und in welcher Form sich eine Entscheidung für oder gegen die private Krankenversicherung für Sie lohnt, hängt von Ihren individuellen Umständen ab und sollte im persönlichen Gespräch geklärt werden Zum Beratungsgespräch.
